Das Gymnasium Himmelsthür stellt Ihnen weiterhin eine Notbetreuung zur Verfügung.
Berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen, sind:

  • alle, die bisher schon berechtigt waren (ein Elternteil in den Bereichen Medizin, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Vollzug).
  • Familien, in denen ein Elternteil in einem „Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse“ in einer „betriebsnotwendigen Stellung“ tätig ist, z.B. Energieversorgung, Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene, Informationstechnik und Telekommunikation, Finanzen, Transport und Verkehr, Entsorgung, Medien und Kultur sowie Risiko- und Krisenkommunikation.
  • Familien, die durch die Betreuungslücke von erheblichem Verdienstausfall oder Entlassung bedroht sind (keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf)